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Die INCOTERMS (International Commercial Terms " Internationale Handelsklauseln")

Kennen Sie die verschiedenen Arten von INCOTERMS, die existieren?

Thema: Die 10 Arten der INCOTERMS

17-Sep-2012 Transport & Logistik

INCOTERM CPT - Carriage Paid To - Fracht bezahlt bis … (… Zielort nach Vereinbarung)

Der Verkäufer trägt die Frachtkosten für den erforderlichen Transport, um die Ware an den mit dem Käufer vereinbarten Ort zu bringen, inklusive der Gebühren und Genehmigungen für den Export, mit Ausnahme der Versicherungskosten.

Kann in jedem Verkehrsträger, einschließlich im multimodalen Transport, verwendet werden. Im letzten Fall bedeutet das, dass das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, wenn die Ware dem ersten Spediteur abgegeben wurde.

INCOTERM DAF - Delivered At Frontier - Frei Grenze (Ort nach Vereinbarung)

Der Verkäufer liefert die Ware am vereinbarten Ort an der Grenze, aber vor der Zollgrenze. Er stellt die Ware dem Käufer im benutzten Transportmittel zur Verfügung ohne die Entladung zu realisieren.

Der Begriff Grenze umfasst diejenige des Ausfuhrlandes, daher muss dieser Begriff spezifiziert werden. Er kann außerdem in jeder Art von Transport verwendet werden, wenn die Grenze Land ist. Bei der Lieferung im Hafen, Dock oder an Bord eines Schiffes müssen die DES- oder DEQ-Klauseln verwendet werden.

INCOTERM DDP - Delivered Duty Paid - Geliefert frei verzollt (… Bestimmungsort nach Vereinbarung)

Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer, mit allen erledigten Zahlungen an Import- und Exportkosten, aber ohne die Transportmittel am vereinbarten Bestimmungsort im Einfuhrland zu entladen.

Darüber hinaus muss der Verkäufer alle Kosten und Risiken decken, inklusive der Steuern im einführenden Land. Diese Klausel wird für alle Transportformen benutzt.

INCOTERM DDU - Delivered Duty Unpaid – Geliefert frei unverzollt (… Bestimmungsort nach Vereinbarung)

Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht, wenn er die Ware am vereinbarten Bestimmungsort abliefert, aber ohne die Gebühren für den Zoll und die Entladung des Transportmittels miteinzubeziehen.

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken der Beförderung der Ware bis zu diesem Ort. Die Verpflichtung, die Einfuhrgebühren zu bezahlen, entfallen auf den Käufer. Dasselbe geschieht mit den Risiken und Kosten, wenn die Ware für den Import nicht rechtzeitig freigegeben wurde. Wenn der Käufer möchte, dass diese Operation vom Verkäufer durchgeführt wird, muss das im Kaufvertrag angegeben werden.

Diese Klausel kann in jeder Art des Transports verwendet werden.

INCOTERM DEQ - Delivered Ex Quay - Frei ab Kai (Bestimmungshafen nach Vereinbarung)

Der Verkäufer realisiert die Lieferung, wenn sich die Ware auf dem Dock des vereinbarten Bestimmungshafens zur Verfügung des Importeurs befindet, ohne sie am Einfuhrzoll freizugeben.

Diese Klausel kann im Meeres-Transport, in der Binnenschifffahrt und für multimodalen Transport angewendet werden, wo die letzte Transportetappe auf dem Meer oder als Binnenschifffahrt erfolgt.

INCOTERM DES - Delivered Ex Ship – Geliefert frei ab Schiff (Bestimmungshafen nach Vereinbarung)

Der Verkäufer gibt die Ware ab, wenn sie sich an Bord des Schiffes im vereinbarten Bestimmungshafen zur Verfügung des Käufers befindet, ohne Import-Zollabfertigung und ohne Übernahme der Kosten und Risiken um die Ware zu entladen.

Diese Klausel kann im Meeres-Transport, in der Binnenschifffahrt und für multimodalen Transport angewendet werden, wo die letzte Transportetappe auf dem Meer oder als Binnenschifffahrt erfolgt.

INCOTERM EXW - EX Works - Ab Werk

Diese Klausel gilt für Transaktionen, bei denen der Verkäufer (Exporteur) der Lieferverantwortung nachkommt, indem er die Ware in seinen Installationen (z. B. Fabrik, Werkstatt, Lager, etc.) für den Käufer (Importeur) verfügbar hat. Dies, ohne Freigabe für den Export und ohne das vom Käufer zur Verfügung gestellte Fahrzeug zu beladen, seine Verpflichtungen abschließend.

Dann muss der Käufer (Importeur) alle Kosten und Risiken tragen von der Warenannahme bei der Adresse des Verkäufers (Exporteur) bis zum gewünschten Ziel.

Diese Klausel ist die einzige, in der die Ausfuhrzollförmlichkeiten in der Verantwortung des Käufers (Importeur) liegen, das heißt, der Käufer übt die technische Funktion des Verkäufers aus. Abgesehen vom Einkauf im Herkunftsland ist er verantwortlich für die notwendigen Dokumenten Formalitäten der Ausfuhr. Diese Klausel beinhaltet ein Minimum an Verpflichtungen für den Verkäufer.

Die Haftung des Verkäufers (Exporteur) reduziert sich auf die Lieferung der zweckmäßig verpackten Ware. In diesem Moment erfolgt die Lieferung der Ware und damit die Übertragung der Kosten und Risiken auf den Käufer (Importeur).

Diese Klausel sollte nicht verwendet werden, wenn der Käufer die Export Formalitäten weder direkt noch indirekt ausführen kann. Unter solchen Umständen sollte die FCA-Klausel verwendet werden.

INCOTERM FCA - Free Carrier - Frei Frachtführer (Ort nach Vereinbarung)

Diese Klausel bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung der Warenabgabe nachkommt, wenn er die Ware dem beauftragten Haupt-Spediteur, der zum Zeitpunkt der Übereinkunft vom Käufer in Vertrag genommen wurde, übergibt. Der Exporteur muss die Ausfuhr der Ware tätigen.

Wenn die Auslieferung in den Räumlichkeiten des Verkäufers stattfindet, ist er verantwortlich für die Verladung der Ware auf das Fahrzeug des Importeurs und in diesem Moment erfolgt die Übertragung der Kosten und Risiken.

Wenn die Auslieferung an einer anderen Stelle erfolgt, ist der Verkäufer nicht für die Entladung verantwortlich.

Diese Klausel kann in jedem Verkehrsträger benutzt werden, einschließlich im multimodalen Transport.

INCOTERM FAS - Free Alongside Ship - Frei längsseits Schiff (Ladehafen nach Vereinbarung)

Der Verkäufer trägt die Transportkosten und -risiken, bis sich die Ware längsseits des Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen befindet. Deshalb, wenn ein Problem auftritt während des Ladens, ist der Importeur derjenige, der die Verantwortung übernehmen muss.

Der Verkäufer ist verantwortlich für das spedieren der Export-Waren durch den Zoll. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dieses Verfahren erledigt, muss das im Kaufvertrag angegeben werden.

Diese Klausel kann nur im Meeres-Transport oder in der Binnenschifffahrt angewendet werden. Bestimmt durch den Käufer am vereinbarten Ort.

INCOTERM FOB - Free On Board - Frei an Bord (Ladehafen nach Vereinbarung)

Der Verkäufer erfüllt seine Verantwortung, die Ware zu liefern, wenn diese die Schiffsreling im vereinbarten Verschiffungshafen überschreitet und ohne Zahlung der Fracht.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware durch die Zoll-Ausfuhr zu spedieren.

Diese Klausel kann nur für den Transport auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen eingesetzt werden.

INCOTERMS 2010

Es wurden zwei Kategorien von INCOTERMS 2010 festgelegt:

- INCOTERMS "Multimodaler Transport" "Jede Art von Transport" (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT und DDP).

- INCOTERMS "Maritimer Transport" "See- oder Binnenschifffahrtstransport" (FAS, FOB, CFR und CIF).

Die neue Verordnung legt eindeutig fest, dass beim Verkauf von Gütern in Containern immer INCOTERMS "Multimodaler Transport" angewendet werden müssen.

In der detaillierten Betrachtung der einzelnen INCOTERMS werden zunächst INCOTERMS "Multimodaler Transport" behandelt und anschließend INCOTERMS "Maritimer Transport".

In Bezug auf die INCOTERMS 2000 sind vier INCOTERMS verschwunden:

-  DDU - Delivered Duty Unpaid - Geliefert frei unverzollt

- DAF - Delivered At Frontier - Geliefert frei Grenze

- DES - Delivered Ex Ship - Geliefert frei ab Schiff

- DEQ - Delivered Ex Quay - Geliefert frei ab Quay

In jedem Fall waren drei der vier eliminierten INCOTERMS (DAF, DES und DEQ) von geringem Nutzen.

In der neuen Verordnung des Jahres 2010 wurden zwei neue INCOTERMS festgelegt:

-  DAT - Delivered At Terminal - Geliefert am Terminal

- DAP - Delivered At Place - Geliefert benannter Ort

Der DAT wird für alle Arten von Transporten verwendet, obwohl es sich dabei um einen INCOTERM von besonderem Nutzen im maritimen Transport handelt. Außerdem, wie der eliminierte DEQ, markiert der DAT (auf See) die Ablieferung der Ware am Kai des Bestimmungshafens, dies nach dem Entladen des Schiffes.

Der DAP teilt die Merkmale der eliminierten DAF und DDU, beim Bestimmen, dass die Güter an irgendeinem Punkt im Bestimmungsland abgeliefert wurden und dass er für alle Verkehrsträger nutzbar ist. Durch die Beseitigung des DAP restriktiven Begriffes "frontier" (Grenze), ist dieser neue INCOTERM sehr viel flexibler als der eliminierte DAF.

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